Ostdeutsche Morgenpost 1930
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Gminy Niederdorf (Dolna Wieś) i Pilchowitz zostały połączone w jedną gminę o nazwie Pilchowice.
Niederdorf znika.
Z dniem 1 października tego roku gminy wiejskie Niederdorf i Pilchowice w powiecie Tost-Gliwice zostały połączone w nową gminę wiejską o nazwie Pilchowice. Niederdorf znika więc z przyszłej historii powiatu Tost-Gliwice.
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Aufwertungsfragen im Gleiwitzer
Hausbesihervereiin
sEigener Berichh
Gleiwitz, 1. November. 1981 einen höheren Zins gewähren werden. C
Die vom 1..Vorsitzenden, Stadtverordneten bann also die Feststellung getroffen werden, da
Zeschnail, geleitete Versammlung des Haus- den Hausbesitzer im Jahre 1931 aus der prov.
und Grundbesitzervereins wies einen drischen Realsteuersenkung Mittel zur, Ver—
recht guten Besuch auf. Nach den hierauf im; ügung gestellt werden sollen, um gegebenen
Rabmen der Tagesordnung folgenden —— ralls schon vor dem 1. Januax 1982 den Aus
gen hat die gesetzliche Miete feine wein! vertungsgläubigern einen höheren Zins,
bere Aenderung erfahren. Bezüglich der in Jatz zu bewilligen als den bis dahin geltenden
Aussicht genommenen Erhöhung des Waffergeldes in Höhe von 5 Prozent. Eine endgültige Rege—
bon 2Pfennig auf 25 Pfennig sür den Privat-l ung ist von der Reichsregierung noch nicht vor—
gebrauch wurde ausgeführt, daß sie wohl kaum senommen worden.
ur Durchführung gelangen werde, Die Ein Zur Frage
süh reu ma der, Wohnungsburussteuen
joll ebenfalls mit allen zur Verfügung stehen des Beginns der Anfwertungsumschuldung
den Mitteln verhindert werden.
Stadiwerordneter Leschn ik
zab sodann einige grundlegende Bestimmungen
iber Kündigungs- und Zahlungs
rist im Aufwertungsschlußgesetz bekannt, wo—
nach der Gläubiger der aufgewerteten Hypothe
die Zahlung des Aufwertungsbetrages vor den
J. 1. 1985 nur dann verlangen kann, wenn ern
nach Inkrafttreten des Gesetzes schriftlich ge
kündigt hat. Eine Kündigung ist nur für den
Schluß eines Kalenderviertehjahres zulässig, und
zwar hat sie spätestens am 8. Werktage de—
neuen Vierteljahrs zu erfolgen. Die Kündigungs-
frist beträgt ein Jahr. Am 1. Oktober 1880 kanr
die Kündigung erstmalig erfolgen, denn an die
sem Tage tritt das Aufwertungsschlußgesetz in
draft. Der erste zulässige Kündigungstermir
sst demnach der 31. 13. 1881.
Im Anschluß hieran folgten wichtige Erläu
terungen zur
Meuregelung der Aufwertungszinsen.
vonach der Zentralperband Deutscher Haus- un
Grundbesitzerbereine bezüglich der Zinsfuß—
»rhöhung für, Auflwertungshypotheken und
hrer Abgellung durch Senkung der Hausßzins
teuer bezw. der Grundsteuer festgestellt hat, daj
ich die Erklärung der Reichsregie
ung vom 80. September überhaupt noch nich
mit der Abgeltung der Mehrzinsen für Aufwer
cungshypotheken nach dem 1. 1. 1882 befaßt hat
ruch ist die Bestimmung von einem 1Oprozentigen
dauszinsstenerabstrich darin nicht er
zalten. Dem Regierungsprogramm ist lediglich
zu entnehmen, daß bereits im Haushaltsjahr 1931
eine provisorische Senkung der Realsteuerlasten
erfolgen soll, und zwar bei der Grundstener um
0 Prozent des Aufkommens, oder rund 120 Mil
lionen. Den Ländern soll die Möglichkeit gege
ben werden, heim Hausbesitz auch an Stelle der
Grundsteuern die Zauga sste uer ent
sprechend zu senken. Zur Begründung führt die
Reichsregierung an, daß diese Senkumgaut
»eshalb als gerechtfertigt exscheine, we
e Hausbesißer umn eine Verlängerung rer
dypothekenschulden bei den. Gläubigern zu be
virken, diesen schon in vielen Fällen im Jahre
würde bekanntgegeben, daß der Zentralberband
mit den Spitzenorganisationen der Hypotheken
hanken, Sparkassen usw. Vereinbarung getroffe
zat, die diese zu einer reibungslosen Durchfürh
rung bei der Abwickelung der Aufwertungs
imschuldung verpflichten. Die genannten Institut
aben sich bereit erklärt, Auswertungshypotheke
um 1. Jannar 1932 nicht zu kündigen und nach
bellige Aufwertungshypotheken evtl. mit aufzu⸗
rehmen. Die Deutsche Hypothekenbank wird
nötigenfalls noch übrigbleibende Spitzenbeträc
ibernehmen. Bezüglich der Beseitigun—
er Wohnungszwangswirtschaft sie,
»as Programm der Reichsregierung die end
ültige Aufhebung des Wohnungsmangelgesetze
zum 1. 4. 1986 vor. Gegen die im Regierungs
rogramm vorgesehenen Endtermine für die Auf
ebumng der Wohnungszwangswirtschaftsgesetze er
debt der Zentralverband, Deutscher Haus- und
Grundbesißer in einer Eingabe an die Regierumg
and den Reichsstag schärfsten Protest. Der
zeutsche Hausbesitz fordert mit allem Nachdruck
daß die in dem Regierungsprogramm angegebe
nen Fristen für den Abbau der Wohnungszwangs.
virtschaft wesentlich verkürzt werden, und zwar
in der, Weise, daß das Reichsmietengesetz und
das Mieterschutzgesetz mit sofortiger Wir
kung von allen auf dem Wohnungsmarkt über—
zolten Bestimmungen bereinigt werden, und di—⸗
Aushebung des Restes dieser Gesetze in kürzester
zeit stattfindet
Rendant Lichtenberg
b im Anschluß hieran einige wertvolle Erläu
erungen bezüglich der Ermaͤßigung der Haus
inssteuer. Die geschickte Ausnutzung sämtliche;
rmäßigungsbestimmungenn, sowei
iese für den einzelnen in Betracht kommen, ge—
vährleisten eine ungeheure Deieernne für de
ausbesitzer. Es wurde ferner betont, daß be
eparaturdarlehen, deren Inanspruchnahme
urch Sturmschäden bedingt wurde, kleine
rmaß igungen bezw. Beihilfen gewährt worden
nd. GEine burze Zusammenfassung des anwesen-
en Skadtrates Kerin u t win rest die Tätig⸗
eit der Wohnungsamtskommission bildete der
Loschluß der Sitzung.
ay . der Fansternis“. Glauben heiß prüche einging, die mit dem Ziel des Scha
ffene Augen haben für das, was hinter den ensersatzees vorgesehen sind. Ueber den un⸗
Angen und Kämpfen steht. Man wird nicht zur uuteren Wettbewerb führte er ferner aus, da
larheit kommen, wenn man meint, daß man in teklame durch Tadeln der Konkurrenzware eben⸗
er Weltanfschauung fertig ist; sondern es gilt mit alls als unlauterer Wettbewerb zu betrachter
en Gegebenheiten bewußt zu rechnen. So und strafbar sei. Zu den strafbaren Mitteln der
sandelt es sich nicht hei dem Geschehen ir donkurrenz gehöre ferner die Behauptung vor
Sowjetrußlaund nicht um Wirtschafts 1nwahrheiten, die Schädigung andere
mpfe oder auch nicht um eine große Zahl irmen durch gleichlautende Bezeichnung gewisse
böser Menschen“; auch, darf man die Vorgaäng binge im Ausverkaufswesen, das durch 5
im östlichen Europa nicht als eine völlige Son esetze geregelt sei. Angestellte und rbeiter
ererscheinung beirachten, sandern das Bös- ürfen Geschäftsgeheimnisse, oder Be
vächst allenthalben. Es gibt einen Zu riebsgeheimnisse zum Zwecke des Wettbewerbe
Am menhang des Bösen. In der heutiger nicht berwerten, Erfindungen, Kundenlisten, Be
Belletristil begegnet man nicht selten dieser Ex ugsquellen nicht verraten werden. Nachden
enntnis. Die Macht der Finsternis zerstört, sie iplomhandelslehrer Kolloch diese Fragen aus—
zut, als wäre sie nicht vorhanden und lebt von rlich erörtert hatte, fand eine anregende Aus—
dem Körnchen Wahrheit, das sie dann freilid prache statt. —586
xrdreht. Die uralte biblische Geschichte vom
Zündenfall deschieht fo riwahrend. Das *Kunstausstellung im Museum. Am Sonn⸗
Böse „klärt auf“, aber läßt dann den Menschen in 9. Nopember, wird um 18 Uhr im Ober⸗
renzenloser Vereinsamung. Christus aber iß blesischen ge usen mn on der dredrich-
elommen, daß er die Werke des Teufels durd raße die Kunstausstellung des Bundes
das zeitlose Kreua arundsätzlich zerstöre. r pidende Funst in eeen gosnt
* Vom Schulungskursus des VrüD. An Ir,h, estehend, Zus Stadtbaura 44
»ritten Vortragsabend des vom Verein a rsmelera, 335 eZiur I
ceisender Kaufleute veranstalteten Schu 7— 33 die —c reit We I oher
üungskursus sprach Diplomhandelslehrer e Gemabe e 9— —
Koloch über den Könkurrenzkampfdes Adee v —na Fi g pgen aage e
reisenden Kaufmanns und über unlauteren —58 —* zu Neben rei x e⸗
Wettbewerb. Den Ausgangspunkt für seine Aun Arn Mdee qnes 5* fen &5 wn
Ausführungen bildeten Einzelheiten über den Nrch —eA——— gzeg — 4 F
dauf, die im Zusammenhang mit den Bestim Rerric und ———— e ne au,
mungen des BGB, und des HGB,. erörtert wur⸗35 — — — * w
den. Ueber den Konkurrenzkampf führte der rag Iete de un u
Redner dann aus, daß psychologische un,
denntnisse für den Erfolg des Verkäufers *Niebderdorf verschwindet. Mit Wirkung vom
gee centaeeim Der — 3 . Oktober dieses Jahres sind die Landgemeinden
e ern beraten werden. ie 54 535
virtschaftliche Lage vergrößere den Konkurrenz⸗ diederdorf und Pilchowitz im Landkreije
amndf aber der Kaufmann müffe bestrebt sein dost-Gleiwißz zu einer nenen Landge-
den Konkurrenzkampf mit anständigen Mitteln neinde zusammengeschlossen worden, die den
ernpren ehn dehghget Iner sei de stamen Pilchowit führt. Niederdorf verschwin—
Re e, ier sei der Verkäufer al —
lebende Reklame zu bezeichnen. Weiterhin es also aus der kommenden Geschichte des Land
vurden die Fragen un den unlenteren Wen reises Toft-Gleiwitz.
bewerb behandelt, wobei der Vortragende auf die e Wiener Bundespolizeidirektion dankt der
Bestimmungen des Strafgesetzbuches hinwies und Oberbürgermeister. Nun ist auch ein Dank
ann auf die Frage der Qualitäten, der klie schreiben an Oberbürgermeister Dr Geis
natischen und sonstigen Einwirkungen auf die ler von den österreichischen Beamten, die an de
Aualität einer Ware und auf die rechtlichen An- vberschlesischen Polizeitagen seilnahmen, gelang
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2* 8 — nur in gehilfen Verband um 20 Uhr im Blüthnerfaa
für hre —A— q̃ funsse (Uilhelmun. 2) deen wiee 5 der
—* —&c ——F wirtschaftspolitische achberater des erbandes, Dr.
Augen;: W —WE kleaninrce Fahn * über das Thema „Die deutschen Finan⸗
Faenkundige Bedienung / Alle Reparaturen-aen unter dem Youngplan“ sprechen wird.