Ostdeutsche Morgenpost 1930

Rok: 1930 Strona: 3784 Słowa kluczowe: Pilchowitz Oryginał

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Podsumowanie treści

Gminy Niederdorf (Dolna Wieś) i Pilchowitz zostały połączone w jedną gminę o nazwie Pilchowice.

Tłumaczenie szczegółowe

Niederdorf znika.

Z dniem 1 października tego roku gminy wiejskie Niederdorf i Pilchowice w powiecie Tost-Gliwice zostały połączone w nową gminę wiejską o nazwie Pilchowice. Niederdorf znika więc z przyszłej historii powiatu Tost-Gliwice.

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            Aufwertungsfragen im Gleiwitzer 
Hausbesihervereiin 
sEigener Berichh 
Gleiwitz, 1. November. 1981 einen höheren Zins gewähren werden. C 
Die vom 1..Vorsitzenden, Stadtverordneten bann also die Feststellung getroffen werden, da 
Zeschnail, geleitete Versammlung des Haus- den Hausbesitzer im Jahre 1931 aus der prov. 
und Grundbesitzervereins wies einen drischen Realsteuersenkung Mittel zur, Ver— 
recht guten Besuch auf. Nach den hierauf im; ügung gestellt werden sollen, um gegebenen 
Rabmen der Tagesordnung folgenden —— ralls schon vor dem 1. Januax 1982 den Aus 
gen hat die gesetzliche Miete feine wein! vertungsgläubigern einen höheren Zins, 
bere Aenderung erfahren. Bezüglich der in Jatz zu bewilligen als den bis dahin geltenden 
Aussicht genommenen Erhöhung des Waffergeldes in Höhe von 5 Prozent. Eine endgültige Rege— 
bon 2Pfennig auf 25 Pfennig sür den Privat-l ung ist von der Reichsregierung noch nicht vor— 
gebrauch wurde ausgeführt, daß sie wohl kaum senommen worden. 
ur Durchführung gelangen werde, Die Ein Zur Frage 
süh reu ma der, Wohnungsburussteuen 
joll ebenfalls mit allen zur Verfügung stehen des Beginns der Anfwertungsumschuldung 
den Mitteln verhindert werden. 
Stadiwerordneter Leschn ik 
zab sodann einige grundlegende Bestimmungen 
iber Kündigungs- und Zahlungs 
rist im Aufwertungsschlußgesetz bekannt, wo— 
nach der Gläubiger der aufgewerteten Hypothe 
die Zahlung des Aufwertungsbetrages vor den 
J. 1. 1985 nur dann verlangen kann, wenn ern 
nach Inkrafttreten des Gesetzes schriftlich ge 
kündigt hat. Eine Kündigung ist nur für den 
Schluß eines Kalenderviertehjahres zulässig, und 
zwar hat sie spätestens am 8. Werktage de— 
neuen Vierteljahrs zu erfolgen. Die Kündigungs- 
frist beträgt ein Jahr. Am 1. Oktober 1880 kanr 
die Kündigung erstmalig erfolgen, denn an die 
sem Tage tritt das Aufwertungsschlußgesetz in 
draft. Der erste zulässige Kündigungstermir 
sst demnach der 31. 13. 1881. 
Im Anschluß hieran folgten wichtige Erläu 
terungen zur 
Meuregelung der Aufwertungszinsen. 
vonach der Zentralperband Deutscher Haus- un 
Grundbesitzerbereine bezüglich der Zinsfuß— 
»rhöhung für, Auflwertungshypotheken und 
hrer Abgellung durch Senkung der Hausßzins 
teuer bezw. der Grundsteuer festgestellt hat, daj 
ich die Erklärung der Reichsregie 
ung vom 80. September überhaupt noch nich 
mit der Abgeltung der Mehrzinsen für Aufwer 
cungshypotheken nach dem 1. 1. 1882 befaßt hat 
ruch ist die Bestimmung von einem 1Oprozentigen 
dauszinsstenerabstrich darin nicht er 
zalten. Dem Regierungsprogramm ist lediglich 
zu entnehmen, daß bereits im Haushaltsjahr 1931 
eine provisorische Senkung der Realsteuerlasten 
erfolgen soll, und zwar bei der Grundstener um 
0 Prozent des Aufkommens, oder rund 120 Mil 
lionen. Den Ländern soll die Möglichkeit gege 
ben werden, heim Hausbesitz auch an Stelle der 
Grundsteuern die Zauga sste uer ent 
sprechend zu senken. Zur Begründung führt die 
Reichsregierung an, daß diese Senkumgaut 
»eshalb als gerechtfertigt exscheine, we 
e Hausbesißer umn eine Verlängerung rer 
dypothekenschulden bei den. Gläubigern zu be 
virken, diesen schon in vielen Fällen im Jahre 
würde bekanntgegeben, daß der Zentralberband 
mit den Spitzenorganisationen der Hypotheken 
hanken, Sparkassen usw. Vereinbarung getroffe 
zat, die diese zu einer reibungslosen Durchfürh 
rung bei der Abwickelung der Aufwertungs 
imschuldung verpflichten. Die genannten Institut 
aben sich bereit erklärt, Auswertungshypotheke 
um 1. Jannar 1932 nicht zu kündigen und nach 
bellige Aufwertungshypotheken evtl. mit aufzu⸗ 
rehmen. Die Deutsche Hypothekenbank wird 
nötigenfalls noch übrigbleibende Spitzenbeträc 
ibernehmen. Bezüglich der Beseitigun— 
er Wohnungszwangswirtschaft sie, 
»as Programm der Reichsregierung die end 
ültige Aufhebung des Wohnungsmangelgesetze 
zum 1. 4. 1986 vor. Gegen die im Regierungs 
rogramm vorgesehenen Endtermine für die Auf 
ebumng der Wohnungszwangswirtschaftsgesetze er 
debt der Zentralverband, Deutscher Haus- und 
Grundbesißer in einer Eingabe an die Regierumg 
and den Reichsstag schärfsten Protest. Der 
zeutsche Hausbesitz fordert mit allem Nachdruck 
daß die in dem Regierungsprogramm angegebe 
nen Fristen für den Abbau der Wohnungszwangs. 
virtschaft wesentlich verkürzt werden, und zwar 
in der, Weise, daß das Reichsmietengesetz und 
das Mieterschutzgesetz mit sofortiger Wir 
kung von allen auf dem Wohnungsmarkt über— 
zolten Bestimmungen bereinigt werden, und di—⸗ 
Aushebung des Restes dieser Gesetze in kürzester 
zeit stattfindet 
Rendant Lichtenberg 
b im Anschluß hieran einige wertvolle Erläu 
erungen bezüglich der Ermaͤßigung der Haus 
inssteuer. Die geschickte Ausnutzung sämtliche; 
rmäßigungsbestimmungenn, sowei 
iese für den einzelnen in Betracht kommen, ge— 
vährleisten eine ungeheure Deieernne für de 
ausbesitzer. Es wurde ferner betont, daß be 
eparaturdarlehen, deren Inanspruchnahme 
urch Sturmschäden bedingt wurde, kleine 
rmaß igungen bezw. Beihilfen gewährt worden 
nd. GEine burze Zusammenfassung des anwesen- 
en Skadtrates Kerin u t win rest die Tätig⸗ 
eit der Wohnungsamtskommission bildete der 
Loschluß der Sitzung. 
ay . der Fansternis“. Glauben heiß prüche einging, die mit dem Ziel des Scha 
ffene Augen haben für das, was hinter den ensersatzees vorgesehen sind. Ueber den un⸗ 
Angen und Kämpfen steht. Man wird nicht zur uuteren Wettbewerb führte er ferner aus, da 
larheit kommen, wenn man meint, daß man in teklame durch Tadeln der Konkurrenzware eben⸗ 
er Weltanfschauung fertig ist; sondern es gilt mit alls als unlauterer Wettbewerb zu betrachter 
en Gegebenheiten bewußt zu rechnen. So und strafbar sei. Zu den strafbaren Mitteln der 
sandelt es sich nicht hei dem Geschehen ir donkurrenz gehöre ferner die Behauptung vor 
Sowjetrußlaund nicht um Wirtschafts 1nwahrheiten, die Schädigung andere 
mpfe oder auch nicht um eine große Zahl irmen durch gleichlautende Bezeichnung gewisse 
böser Menschen“; auch, darf man die Vorgaäng binge im Ausverkaufswesen, das durch 5 
im östlichen Europa nicht als eine völlige Son esetze geregelt sei. Angestellte und rbeiter 
ererscheinung beirachten, sandern das Bös- ürfen Geschäftsgeheimnisse, oder Be 
vächst allenthalben. Es gibt einen Zu riebsgeheimnisse zum Zwecke des Wettbewerbe 
Am menhang des Bösen. In der heutiger nicht berwerten, Erfindungen, Kundenlisten, Be 
Belletristil begegnet man nicht selten dieser Ex ugsquellen nicht verraten werden. Nachden 
enntnis. Die Macht der Finsternis zerstört, sie iplomhandelslehrer Kolloch diese Fragen aus— 
zut, als wäre sie nicht vorhanden und lebt von rlich erörtert hatte, fand eine anregende Aus— 
dem Körnchen Wahrheit, das sie dann freilid prache statt. —586 
xrdreht. Die uralte biblische Geschichte vom 
Zündenfall deschieht fo riwahrend. Das *Kunstausstellung im Museum. Am Sonn⸗ 
Böse „klärt auf“, aber läßt dann den Menschen in 9. Nopember, wird um 18 Uhr im Ober⸗ 
renzenloser Vereinsamung. Christus aber iß blesischen ge usen mn on der dredrich- 
elommen, daß er die Werke des Teufels durd raße die Kunstausstellung des Bundes 
das zeitlose Kreua arundsätzlich zerstöre. r pidende Funst in eeen gosnt 
* Vom Schulungskursus des VrüD. An Ir,h, estehend, Zus Stadtbaura 44 
»ritten Vortragsabend des vom Verein a rsmelera, 335 eZiur I 
ceisender Kaufleute veranstalteten Schu 7— 33 die —c reit We I oher 
üungskursus sprach Diplomhandelslehrer e Gemabe e 9— — 
Koloch über den Könkurrenzkampfdes Adee v —na Fi g pgen aage e 
reisenden Kaufmanns und über unlauteren —58 —* zu Neben rei x e⸗ 
Wettbewerb. Den Ausgangspunkt für seine Aun Arn Mdee qnes 5* fen &5 wn 
Ausführungen bildeten Einzelheiten über den Nrch —eA——— gzeg — 4 F 
dauf, die im Zusammenhang mit den Bestim Rerric und ———— e ne au, 
mungen des BGB, und des HGB,. erörtert wur⸗35 — — — * w 
den. Ueber den Konkurrenzkampf führte der rag Iete de un u 
Redner dann aus, daß psychologische un, 
denntnisse für den Erfolg des Verkäufers *Niebderdorf verschwindet. Mit Wirkung vom 
gee centaeeim Der — 3 . Oktober dieses Jahres sind die Landgemeinden 
e ern beraten werden. ie 54 535 
virtschaftliche Lage vergrößere den Konkurrenz⸗ diederdorf und Pilchowitz im Landkreije 
amndf aber der Kaufmann müffe bestrebt sein dost-Gleiwißz zu einer nenen Landge- 
den Konkurrenzkampf mit anständigen Mitteln neinde zusammengeschlossen worden, die den 
ernpren ehn dehghget Iner sei de stamen Pilchowit führt. Niederdorf verschwin— 
Re e, ier sei der Verkäufer al — 
lebende Reklame zu bezeichnen. Weiterhin es also aus der kommenden Geschichte des Land 
vurden die Fragen un den unlenteren Wen reises Toft-Gleiwitz. 
bewerb behandelt, wobei der Vortragende auf die e Wiener Bundespolizeidirektion dankt der 
Bestimmungen des Strafgesetzbuches hinwies und Oberbürgermeister. Nun ist auch ein Dank 
ann auf die Frage der Qualitäten, der klie schreiben an Oberbürgermeister Dr Geis 
natischen und sonstigen Einwirkungen auf die ler von den österreichischen Beamten, die an de 
Aualität einer Ware und auf die rechtlichen An- vberschlesischen Polizeitagen seilnahmen, gelang 
—4 
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2* 8 — nur in gehilfen Verband um 20 Uhr im Blüthnerfaa 
für hre —A— q̃ funsse (Uilhelmun. 2) deen wiee 5 der 
—* —&c ——F wirtschaftspolitische achberater des erbandes, Dr. 
Augen;: W —WE kleaninrce Fahn * über das Thema „Die deutschen Finan⸗ 
Faenkundige Bedienung / Alle Reparaturen-aen unter dem Youngplan“ sprechen wird.