Ostdeutsche Morgenpost 1930
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Gminy Niederdorf (Dolna Wieś) i Pilchowitz zostały połączone w jedną gminę o nazwie Pilchowice.
Niederdorf znika.
Z dniem 1 października tego roku gminy wiejskie Niederdorf i Pilchowice w powiecie Tost-Gliwice zostały połączone w nową gminę wiejską o nazwie Pilchowice. Niederdorf znika więc z przyszłej historii powiatu Tost-Gliwice.
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Aufwertungsfragen im Gleiwitzer Hausbesihervereiin sEigener Berichh Gleiwitz, 1. November. 1981 einen höheren Zins gewähren werden. C Die vom 1..Vorsitzenden, Stadtverordneten bann also die Feststellung getroffen werden, da Zeschnail, geleitete Versammlung des Haus- den Hausbesitzer im Jahre 1931 aus der prov. und Grundbesitzervereins wies einen drischen Realsteuersenkung Mittel zur, Ver— recht guten Besuch auf. Nach den hierauf im; ügung gestellt werden sollen, um gegebenen Rabmen der Tagesordnung folgenden —— ralls schon vor dem 1. Januax 1982 den Aus gen hat die gesetzliche Miete feine wein! vertungsgläubigern einen höheren Zins, bere Aenderung erfahren. Bezüglich der in Jatz zu bewilligen als den bis dahin geltenden Aussicht genommenen Erhöhung des Waffergeldes in Höhe von 5 Prozent. Eine endgültige Rege— bon 2Pfennig auf 25 Pfennig sür den Privat-l ung ist von der Reichsregierung noch nicht vor— gebrauch wurde ausgeführt, daß sie wohl kaum senommen worden. ur Durchführung gelangen werde, Die Ein Zur Frage süh reu ma der, Wohnungsburussteuen joll ebenfalls mit allen zur Verfügung stehen des Beginns der Anfwertungsumschuldung den Mitteln verhindert werden. Stadiwerordneter Leschn ik zab sodann einige grundlegende Bestimmungen iber Kündigungs- und Zahlungs rist im Aufwertungsschlußgesetz bekannt, wo— nach der Gläubiger der aufgewerteten Hypothe die Zahlung des Aufwertungsbetrages vor den J. 1. 1985 nur dann verlangen kann, wenn ern nach Inkrafttreten des Gesetzes schriftlich ge kündigt hat. Eine Kündigung ist nur für den Schluß eines Kalenderviertehjahres zulässig, und zwar hat sie spätestens am 8. Werktage de— neuen Vierteljahrs zu erfolgen. Die Kündigungs- frist beträgt ein Jahr. Am 1. Oktober 1880 kanr die Kündigung erstmalig erfolgen, denn an die sem Tage tritt das Aufwertungsschlußgesetz in draft. Der erste zulässige Kündigungstermir sst demnach der 31. 13. 1881. Im Anschluß hieran folgten wichtige Erläu terungen zur Meuregelung der Aufwertungszinsen. vonach der Zentralperband Deutscher Haus- un Grundbesitzerbereine bezüglich der Zinsfuß— »rhöhung für, Auflwertungshypotheken und hrer Abgellung durch Senkung der Hausßzins teuer bezw. der Grundsteuer festgestellt hat, daj ich die Erklärung der Reichsregie ung vom 80. September überhaupt noch nich mit der Abgeltung der Mehrzinsen für Aufwer cungshypotheken nach dem 1. 1. 1882 befaßt hat ruch ist die Bestimmung von einem 1Oprozentigen dauszinsstenerabstrich darin nicht er zalten. Dem Regierungsprogramm ist lediglich zu entnehmen, daß bereits im Haushaltsjahr 1931 eine provisorische Senkung der Realsteuerlasten erfolgen soll, und zwar bei der Grundstener um 0 Prozent des Aufkommens, oder rund 120 Mil lionen. Den Ländern soll die Möglichkeit gege ben werden, heim Hausbesitz auch an Stelle der Grundsteuern die Zauga sste uer ent sprechend zu senken. Zur Begründung führt die Reichsregierung an, daß diese Senkumgaut »eshalb als gerechtfertigt exscheine, we e Hausbesißer umn eine Verlängerung rer dypothekenschulden bei den. Gläubigern zu be virken, diesen schon in vielen Fällen im Jahre würde bekanntgegeben, daß der Zentralberband mit den Spitzenorganisationen der Hypotheken hanken, Sparkassen usw. Vereinbarung getroffe zat, die diese zu einer reibungslosen Durchfürh rung bei der Abwickelung der Aufwertungs imschuldung verpflichten. Die genannten Institut aben sich bereit erklärt, Auswertungshypotheke um 1. Jannar 1932 nicht zu kündigen und nach bellige Aufwertungshypotheken evtl. mit aufzu⸗ rehmen. Die Deutsche Hypothekenbank wird nötigenfalls noch übrigbleibende Spitzenbeträc ibernehmen. Bezüglich der Beseitigun— er Wohnungszwangswirtschaft sie, »as Programm der Reichsregierung die end ültige Aufhebung des Wohnungsmangelgesetze zum 1. 4. 1986 vor. Gegen die im Regierungs rogramm vorgesehenen Endtermine für die Auf ebumng der Wohnungszwangswirtschaftsgesetze er debt der Zentralverband, Deutscher Haus- und Grundbesißer in einer Eingabe an die Regierumg and den Reichsstag schärfsten Protest. Der zeutsche Hausbesitz fordert mit allem Nachdruck daß die in dem Regierungsprogramm angegebe nen Fristen für den Abbau der Wohnungszwangs. virtschaft wesentlich verkürzt werden, und zwar in der, Weise, daß das Reichsmietengesetz und das Mieterschutzgesetz mit sofortiger Wir kung von allen auf dem Wohnungsmarkt über— zolten Bestimmungen bereinigt werden, und di—⸗ Aushebung des Restes dieser Gesetze in kürzester zeit stattfindet Rendant Lichtenberg b im Anschluß hieran einige wertvolle Erläu erungen bezüglich der Ermaͤßigung der Haus inssteuer. Die geschickte Ausnutzung sämtliche; rmäßigungsbestimmungenn, sowei iese für den einzelnen in Betracht kommen, ge— vährleisten eine ungeheure Deieernne für de ausbesitzer. Es wurde ferner betont, daß be eparaturdarlehen, deren Inanspruchnahme urch Sturmschäden bedingt wurde, kleine rmaß igungen bezw. Beihilfen gewährt worden nd. GEine burze Zusammenfassung des anwesen- en Skadtrates Kerin u t win rest die Tätig⸗ eit der Wohnungsamtskommission bildete der Loschluß der Sitzung. ay . der Fansternis“. Glauben heiß prüche einging, die mit dem Ziel des Scha ffene Augen haben für das, was hinter den ensersatzees vorgesehen sind. Ueber den un⸗ Angen und Kämpfen steht. Man wird nicht zur uuteren Wettbewerb führte er ferner aus, da larheit kommen, wenn man meint, daß man in teklame durch Tadeln der Konkurrenzware eben⸗ er Weltanfschauung fertig ist; sondern es gilt mit alls als unlauterer Wettbewerb zu betrachter en Gegebenheiten bewußt zu rechnen. So und strafbar sei. Zu den strafbaren Mitteln der sandelt es sich nicht hei dem Geschehen ir donkurrenz gehöre ferner die Behauptung vor Sowjetrußlaund nicht um Wirtschafts 1nwahrheiten, die Schädigung andere mpfe oder auch nicht um eine große Zahl irmen durch gleichlautende Bezeichnung gewisse böser Menschen“; auch, darf man die Vorgaäng binge im Ausverkaufswesen, das durch 5 im östlichen Europa nicht als eine völlige Son esetze geregelt sei. Angestellte und rbeiter ererscheinung beirachten, sandern das Bös- ürfen Geschäftsgeheimnisse, oder Be vächst allenthalben. Es gibt einen Zu riebsgeheimnisse zum Zwecke des Wettbewerbe Am menhang des Bösen. In der heutiger nicht berwerten, Erfindungen, Kundenlisten, Be Belletristil begegnet man nicht selten dieser Ex ugsquellen nicht verraten werden. Nachden enntnis. Die Macht der Finsternis zerstört, sie iplomhandelslehrer Kolloch diese Fragen aus— zut, als wäre sie nicht vorhanden und lebt von rlich erörtert hatte, fand eine anregende Aus— dem Körnchen Wahrheit, das sie dann freilid prache statt. —586 xrdreht. Die uralte biblische Geschichte vom Zündenfall deschieht fo riwahrend. Das *Kunstausstellung im Museum. Am Sonn⸗ Böse „klärt auf“, aber läßt dann den Menschen in 9. Nopember, wird um 18 Uhr im Ober⸗ renzenloser Vereinsamung. Christus aber iß blesischen ge usen mn on der dredrich- elommen, daß er die Werke des Teufels durd raße die Kunstausstellung des Bundes das zeitlose Kreua arundsätzlich zerstöre. r pidende Funst in eeen gosnt * Vom Schulungskursus des VrüD. An Ir,h, estehend, Zus Stadtbaura 44 »ritten Vortragsabend des vom Verein a rsmelera, 335 eZiur I ceisender Kaufleute veranstalteten Schu 7— 33 die —c reit We I oher üungskursus sprach Diplomhandelslehrer e Gemabe e 9— — Koloch über den Könkurrenzkampfdes Adee v —na Fi g pgen aage e reisenden Kaufmanns und über unlauteren —58 —* zu Neben rei x e⸗ Wettbewerb. Den Ausgangspunkt für seine Aun Arn Mdee qnes 5* fen &5 wn Ausführungen bildeten Einzelheiten über den Nrch —eA——— gzeg — 4 F dauf, die im Zusammenhang mit den Bestim Rerric und ———— e ne au, mungen des BGB, und des HGB,. erörtert wur⸗35 — — — * w den. Ueber den Konkurrenzkampf führte der rag Iete de un u Redner dann aus, daß psychologische un, denntnisse für den Erfolg des Verkäufers *Niebderdorf verschwindet. Mit Wirkung vom gee centaeeim Der — 3 . Oktober dieses Jahres sind die Landgemeinden e ern beraten werden. ie 54 535 virtschaftliche Lage vergrößere den Konkurrenz⸗ diederdorf und Pilchowitz im Landkreije amndf aber der Kaufmann müffe bestrebt sein dost-Gleiwißz zu einer nenen Landge- den Konkurrenzkampf mit anständigen Mitteln neinde zusammengeschlossen worden, die den ernpren ehn dehghget Iner sei de stamen Pilchowit führt. Niederdorf verschwin— Re e, ier sei der Verkäufer al — lebende Reklame zu bezeichnen. Weiterhin es also aus der kommenden Geschichte des Land vurden die Fragen un den unlenteren Wen reises Toft-Gleiwitz. bewerb behandelt, wobei der Vortragende auf die e Wiener Bundespolizeidirektion dankt der Bestimmungen des Strafgesetzbuches hinwies und Oberbürgermeister. Nun ist auch ein Dank ann auf die Frage der Qualitäten, der klie schreiben an Oberbürgermeister Dr Geis natischen und sonstigen Einwirkungen auf die ler von den österreichischen Beamten, die an de Aualität einer Ware und auf die rechtlichen An- vberschlesischen Polizeitagen seilnahmen, gelang —4 o ¶ X W B — * ———— —5 2 86 Junßg MNohn IXRB b eeru ewee — —— 7 e: er 2* 8 — nur in gehilfen Verband um 20 Uhr im Blüthnerfaa für hre —A— q̃ funsse (Uilhelmun. 2) deen wiee 5 der —* —&c ——F wirtschaftspolitische achberater des erbandes, Dr. Augen;: W —WE kleaninrce Fahn * über das Thema „Die deutschen Finan⸗ Faenkundige Bedienung / Alle Reparaturen-aen unter dem Youngplan“ sprechen wird.